Digitales Baugenehmigungsverfahren
Mit dem virtuellen Bauamt ITeBAU bieten wir Ihnen die Möglichkeit, in wenigen Schritten komfortabel
- Ihren Bauantrag
- Ihre Bauvoranfrage
- Ihren denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsantrag
- Ihren Antrag auf Erteilung einer Genehmigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz
zu stellen und die Genehmigung online zu erhalten. Auch wenn in der weiteren Beschreibung vom Baugenehmigungsverfahren die Rede ist, so gilt dies analog auch für die anderen Verfahren.
Hinweis: Nach wie vor bleibt die Möglichkeit bestehen, Anträge auch in Papierform einzureichen. Diese Anträge werden allerdings von der Bauaufsicht eingescannt.
Verfahrensabwicklung für das digitale Genehmigungsverfahren
- Der Antragsteller entscheidet sich - ggf. zusammen mit dem Entwurfsverfasser - für das digitale Verfahren. Dann schickt oder faxt er den Antragsvordruck oder eine Bevollmächtigung an die Bauaufsichtsbehörde.
- Die Bauaufsichtsbehörde richtet einen Projektraum (digitale Bauakte) ein; der Antragsteller oder der Entwurfsverfasser erhält per Email eine Einladung in den Projektraum.
- Der Entwurfsverfasser oder der Antragsteller meldet sich im Internet an der Bauplattform an und hat so die Möglichkeit, auf den Projektraum zuzugreifen. Er lädt die Bauvorlagen in die Plattform und benachrichtigt die Bauaufsichtsbehörde
- Die Bauaufsichtsbehörde bearbeitet den Bauantrag und stellt sämtlichen Schriftverkehr und später die Baugenehmigung in den Projektraum.
- Der Entwurfsverfasser bzw. der Antragsteller erhält über neu in den Projektraum eingestellte Dokumente jeweils eine Benachrichtigung per E-Mail und kann die Dokumente im Projektraum einsehen oder herunterladen.
Ihre Vorteile:
- Verfahrensbeschleunigung durch Wegfall der Transportzeiten
- Einreichen digitaler Pläne (keine Druck- und Portokosten)
- Telefonkonferenz/Beratung mit der Baubehörde (Wegfall der Wege)
- Kurzfristiges Nachreichen geänderter Unterlagen
- Digitale Genehmigung und Pläne zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung
- Verfahrenstransparenz, Auskünfte zum aktuellen Sachstand
Technische Voraussetzungen sind lediglich ein Internetanschluss und eine E-Mail-Adresse.
Vor der Benutzung der Bauplattform (www.conject.de) sollte jeder Benutzer einmalig prüfen, ob der lokale PC über die korrekten Grundeinstellungen verfügt. Führen Sie dazu bitte den automatischen Systemcheck durch.
Anschließend müssen Sie sich in der Plattform einmalig registrieren lassen. Wie das geht können Sie in der Anleitung zur Registrierung nachlesen, die Sie - ebenso wie weitere Informationen für Entwurfsverfasser und die Mitarbeiter beteiligter Stellen (Träger öffentlicher Belange) - in den unten stehenden Downloads finden.
Downloads
Anleitung Registrierung in der conject-Plattform für Behörden
Leitfaden für Entwurfsverfasser
Anlage zum Leitfaden für Entwurfsverfasser






