Vollstreckungsangelegenheiten
Zuständigkeiten:
- Zwangsweise Einziehung von Forderungen des Kreises, kreisangehöriger Kommunen ohne Vollstreckungsstelle sowie anderer Kommunen und sonstiger Dritter per Amtshilfe durch Vollstreckung in das bewegliche und unbewegliche Vermögen kreisansässiger Schuldner.
- Bearbeitung von Amtshilfeersuchen zur Beitreibung von Forderungen des Kreises gegen Personen, die nicht im Werra-Meißner-Kreis wohnhaft sind.






