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Verkehr, Nahverkehr, ÖPNV
Durch Gesellschaftsvertrag der Nahverkehr Werra-Meißner GmbH sind die Aufgaben des Kreises als Aufgabenträger im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) auf der Grundlage des Hessischen ÖPNV-Gesetzes – wie Planung, Koordination und Leistungsbestellung des nicht regionalen lokalen ÖPNV´s auf die Nahverkehr Werra-Meißner GmbH (NWM) als lokale Nahverkehrsgesellschaft übertragen und die Aufgaben in diesem Bereich werden dort wahrgenommen. Dies erfolgt in enger Abstimmung mit dem regionalen ÖPNV-Aufgabenträger Nordhessischer Verkehrsverbund (NVV). Der Werra-Meißner-Kreis ist Mitgesellschafter der Nahverkehr Werra-Meißner GmbH als auch des NVV.
Darüber hinaus liegen bei dem Fachgebiet folgende Aufgaben:
- Bearbeitung aller Angelegenheiten des Kreises in den Bereichen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und Schienenpersonennahverkehr (SPNV), soweit diese – insbesondere auch aus formalen Gründen – nicht von Nahverkehrsgesellschaft (NWM) oder Nordhessischem VerkehrsVerbund (NVV) wahrgenommen werden
- Koordinationsaufgaben zwischen Kreisverwaltung und Nahverkehrsorganisationen sowie der Gremien
- Beteiligung in politischen und verwaltungstechnischen Grundsatzfragen (nicht planungsrechtlichen) im Bereich Straßenverkehr und allgemeinen Verkehrsfragen






