Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)
Was wird gefördert?
Ziel des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) ist die Förderung von investiven Maßnahmen, die der Stabilisierung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen dienen sowie zur Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen beizutragen. Die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei zu berücksichtigen.
Förderungsfähig sind betriebliche Investitionen zur
- Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
- Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
- Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
- Unterstützung einer Qualitätsproduktion mit besonders tiergerechten Haltungsverfahren
Wer wird gefördert?
Landwirtschaftliche Unternehmen, die die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.
Wie wird gefördert?
Zuschuss von bis zu 25% (zur Erfüllung besonderer Anforderungen bis zu 35%) des förderungsfähigen Investitionsvolumens. Junglandwirte können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10% des förderungsfähigen Investitionsvolumens, max. 20.000 € erhalten.
