Agrarinvestitionsförderungsprogramm (AFP)


Was wird gefördert?

Ziel des Agrarinvestitionsförderungsprogramms (AFP) ist die Förderung von investiven Maßnahmen, die der Stabilisierung und Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommen dienen sowie zur Verbesserung der Lebens-, Arbeits- und Produktionsbedingungen beizutragen. Die Interessen der Verbraucher, die Entwicklung des ländlichen Raumes sowie die Erhaltung der biologischen Vielfalt sind dabei zu berücksichtigen.

Förderungsfähig sind betriebliche Investitionen zur

  • Verbesserung der Arbeits- und Produktionsbedingungen,
  • Rationalisierung und Senkung der Produktionskosten,
  • Erhöhung der betrieblichen Wertschöpfung
  • Unterstützung einer Qualitätsproduktion mit besonders tiergerechten Haltungsverfahren

Wer wird gefördert?

Landwirtschaftliche Unternehmen, die die Mindestgrößen nach § 1 Abs. 2 des Gesetzes über die Alterssicherung der Landwirte erreichen oder überschreiten und deren Geschäftstätigkeit zu wesentlichen Teilen (mehr als 25 % der Umsatzerlöse) darin besteht, durch Bodenbewirtschaftung oder durch mit Bodenbewirtschaftung verbundene Tierhaltung pflanzliche oder tierische Erzeugnisse zu gewinnen.

Wie wird gefördert?

Zuschuss von bis zu 25% (zur Erfüllung besonderer Anforderungen bis zu 35%) des förderungsfähigen Investitionsvolumens. Junglandwirte können einen zusätzlichen Zuschuss in Höhe von 10% des förderungsfähigen Investitionsvolumens, max. 20.000 € erhalten.

 


Ihr Ansprechpartner

Ansprechpartner/in
KontaktdatenAnschrift
Herr
Heiko Scherp
Landwirtschaft/ Förderung
Telefon: (05651) 3 02 - 48 30
Telefax: (05651) 3 02 - 48 19
E-Mail:
Honer Straße 49
37269 Eschwege-Oberhone
(Raum 105)