Amtstierärztliche Bescheinigungen

Wenn Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze innerhalb der Europäischen Union (EU) verreisen wollen, benötigen Sie einen von Ihrem Tierarzt ausgestellten EU-Heimtierausweis mit gültiger Tollwutschutzimpfung. Eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung ist nicht erforderlich. Großbritannien, Irland, Schweden und Malta stellen an die Einreise von Hunden und Katzen weitere Anforderungen.
Wollen Sie mit Ihrem Hund oder Ihrer Katze in oder durch ein Land außerhalb der EU (Drittland) reisen, kann eine amtstierärztliche Bescheinigung gefordert sein. Auch für die Ein- bzw. Rückreise aus vielen Drittländern in die EU gelten besondere Bestimmungen. Die Voraussetzungen für Reisen in oder durch Drittländer werden von dem Land, in bzw. durch das man reisen will, festgelegt. Wenn eine amtstierärztliche Bescheinigung für ein Drittland erforderlich ist, müssen Sie das Tier und den Impfpass des Tieres mit den eingetragenen, gültigen Impfungen mitbringen. Für die Ausstellung einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Wenn Sie ein Rind verbringen wollen, ist zu beachten, dass in Zucht- und Nutzrinderbestände grundsätzlich nur BHV1-freie Rinder eingestellt werden dürfen. Die BHV1-Freiheit ist mit einer amtstierärztlichen Bescheinigung nachzuweisen. Ein Verbringen ohne amtstierärztliche Bescheinigung ist derzeit möglich für Rinder, die:

  • aus einem Bestand zur tierärztlichen Behandlung,
  • unmittelbar oder mit einer Sammeltour zur Schlachtung,
  • unmittelbar oder über eine zugelassene nicht BHV1-freie Sammelstelle ins Ausland (d. h. in ein Drittland oder in einen anderen Mitgliedstaat).
  • unmittelbar oder mit einer Sammeltour zum reinen Mastbetrieb (Rinder ausschließlich in Stallhaltung gemästet und Abgabe nur zur Schlachtung), der nicht BHV1-frei ist und in dem alle Mastrinder regelmäßig geimpft werden,

verbracht werden.

Weiterführende Links:
Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Reisen mit Heimtieren


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