Technische Änderung
An Ihrem Fahrzeug wurden technische Änderungen vorgenommen, welche
eingetragen werden müssen?
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
- Vollmacht bei Vertretung
Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters. - Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) - Zulassungsbescheinigung Teil II
(Fahrzeugbrief) - Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Bescheinigung über Änderungsabnahme
Hinweis:
- Die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II ist nicht bei jeder Änderung erforderlich.
- Durch die technische Änderung kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen. In diesem Fall ist zunächst eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen.
- Informieren Sie sich bitte vor der Antragstellung bei Ihrer Zulassungsbehörde.
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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