Beurkundungen
Bei der Urkundsperson des Jugendamtes können kostenfrei folgende Beurkundungen vorgenommen werden:
- Anerkennung der Vaterschaft
- Zustimmungserklärung der Mutter zur Vaterschaftsanerkennung (Zustimmungserklärungen der gesetzlichen Vertreter bei Minderjährigkeit)
- Zustimmungserklärung des zustimmungspflichtigen Mannes bei noch in der Ehe geborenen Kindern
- Verpflichtung zur Zahlung von Unterhalt
- Erklärung über die Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge für ein minderjähriges Kind bei nicht miteinander verheirateten Eltern (Sorgeerklärung)
- Widerruf der Einwilligung zur Annahme als Kind
- Widerruf der Vaterschaftsanerkennung
Beurkundungen können bei jedem Jugendamt innerhalb der Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden.
Eine vorherige Terminvereinbarung mit der zuständigen Urkundsperson ist in der Regel erforderlich.
Für die Beurkundung ist die Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses sowie entsprechende Angaben und Daten (z. B. Geburtsurkunden, rechtsanwaltliche Schreiben etc.) zu dem zu beurkundenden Sachverhalt vorzulegen.
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 09.30 Uhr - 12.00 Uhr
sowie Donnerstag von 14.00 Uhr - 17.00 Uhr
bzw. nach vorheriger telefonischer Vereinbarung
Beurkundungen
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Frau Angela Schmidt 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen | Telefon: 05651 302-1425 Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Angela.Schmidt@Werra-Meissner-Kreis.de | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Raum 008 |
Frau Claudia Herwig 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen | Telefon: 05651 302-1427 Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Claudia.Herwig@Werra-Meissner-Kreis.de | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Raum 005 |
Herr Marco Sander 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen | Telefon: 05651 302-1426 Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Marco.Sander@Werra-Meissner-Kreis.de | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Raum 003 |