Bauvoranfrage
Vor Einreichung eines Bauantrages kann auf schriftlichen Antrag (Bauvoranfrage) zu einzelnen Fragen des Bauvorhabens ein schriftlicher Bescheid (Bauvorbescheid) erteilt werden. Den Antrag kann die Bauherrschaft selbst stellen. Die Bestellung eines Bauvorlageberechtigten ist nicht erforderlich. Der Vorbescheid gilt drei Jahre und kann auf schriftlichen Antrag um jeweils ein Jahr verlängert werden. Der Antrag auf Verlängerung muss vor Ablauf der Geltungsdauer des Vorbescheides bei der Bauaufsicht vorliegen.
Der Bauvoranfrage sind in der Regel folgende Unterlagen (1fach) beizufügen:
- Antragsvordruck
- Aktueller Auszug aus der Liegenschaftskarte
- Übersichtsplan
- Konkrete Fragestellung und Beschreibung des geplanten Vorhabens
Für die Bearbeitung der Bauvoranfrage werden Bauaufsichtsgebühren nach dem Gebührenverzeichnis zur Bauaufsichtsgebührensatzung des Werra-Meißner-Kreises erhoben.
Online-Antragsformulare (Formular-Assistent)
!! Bitte unbedingt auf die Dokumentenbezeichnung achten !! Link: Dokumentenbezeichnung
BAB 01 – Bauantrag Bauvoranfrage Abbruch
Weitere Informationen zum Online-Antragsformular
Bauvoranfragen
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Herr Rainer Adam 7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz | Telefon: 05651 302-4724 Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: rainer.adam@werra-meissner-kreis.de | Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone Raum 223 |
Herr Martin Lückert FD 7.2 Bauaufsicht | Telefon: 05651 302-4723 Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: Martin.Lueckert@werra-meissner-kreis.de | Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone Raum 224 |
Herr Heiko Hellrung 7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz | Telefon: 05651 302-4726 Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: Heiko.Hellrung@Werra-Meissner-Kreis.de | Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone Raum 226 |
Frau Silke Marquardt 7.2 Bauaufsicht und Denkmalschutz | Telefon: 05651 302-4720 Telefax: 05651 302-4799 E-Mail: silke.marquardt@werra-meissner-kreis.de | Honer Straße 49, 37269 Eschwege-Oberhone Raum 225 |