Zum Hauptinhalt springen logo WMK - Link zur Startseite

Dienstaufsichtsbeschwerde

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde richtet sich gegen ein persönliches Fehlverhalten von Bediensteten oder Amtsträgern in der öffentlichen Verwaltung. Ziel der Dienstaufsichtsbeschwerde ist es, das zu beanstandende persönliche Verhalten zu rügen und dienstaufsichtsrechtliche Maßnahmen gegen diese Person zu veranlassen. Sie ist dann begründet, wenn nachgewiesen ist, dass die/der Bedienstete bzw. die/der Amtsträger/in persönlich schuldhaft ihre bzw. seine Dienstpflichten verletzt hat. Dies kann der Fall sein, wenn die Person bewusst gegen geltendes Recht verstößt oder sich im dienstlichen Zusammenhang unangemessen verhält.

Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist ein formloser Rechtsbehelf, die ein förmliches Rechtsmittel (z. B. einen Widerspruch) nicht ersetzen kann. Sie müssen Ihre Beschwerde nicht ausdrücklich als Dienstaufsichtsbeschwerde bezeichnen. Es genügt vielmehr vorzutragen, was Sie beanstanden und was Sie mit der Beschwerde erreichen wollen. Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist fristlos, sollte aber nach Möglichkeit zeitnah zu dem beanstandeten Verhalten formuliert werden. 

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Bedienstete der Kreisverwaltung ist bei der Landrätin des Werra-Meißner-Kreises zu erheben. Die Prüfung Ihres Anliegens kann Zeit in Anspruch nehmen. Die Dauer der Bearbeitung hängt von der Art des Anliegens sowie dem aktuellen Antragsvolumen ab. Ihr Anliegen wird sorgfältig geprüft. Die Zuständigkeit obliegt dem Fachdienst Rechtsangelegenheiten. Nach Abschluss der Überprüfung erhalten Sie ein Schreiben über das Ergebnis der Prüfung Ihres Anliegens. 

Wir empfehlen Ihnen, die Dienstaufsichtsbeschwerde schriftlich und versehen mit Ihrer Unterschrift oder der Ihres Bevollmächtigten an folgende Anschrift zu richten.

Werra-Meißner-Kreis
Der Kreisausschuss
Landrätin Nicole Rathgeber
Schlossplatz 1 und 9
37269 Eschwege

Eine andere Entscheidung in der Sache können Sie mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nicht erreichen. Wer die Sachentscheidung einer Verwaltungsbehörde überprüfen lassen möchte, kann eine Fachaufsichtsbeschwerde einlegen. Soweit eine solche Beschwerde sich gegen die Kreisverwaltung des Werra-Meißner-Kreises richtet, entscheidet hierüber das Regierungspräsidium Kassel, Steinweg 6, 34117 Kassel.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass es aus technischen Gründen und aus Gründen des internen Verwaltungsablaufs zurzeit noch nicht möglich ist, beim Werra-Meißner-Kreis Dienstaufsichtsbeschwerde auf elektronischem Wege per E-Mail einzulegen.
 

 

Dienstaufsichtsbeschwerde

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Dirk Koch
Fachdienstleiter / interner Datenschutzbeauftragter
VL-RA Rechtsangelegenheiten
Telefon: 05651 302-1310
Telefax: 05651 302-1309
E-Mail: dirk.koch@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.04
Frau
Kathleen Scheerder
VL-RA Rechtsangelegenheiten
Telefon: 05651 302-1311
Telefax: 05651 302-1309
E-Mail: Kathleen.Scheerder@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.05


Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Blau
Kontrast Schwarz-Weiß
A
A
A
A