Fahrerlaubnisbehörde / Führerscheine
Führerscheinstelle Eschwege
Bahnhofstraße 15
37269 Eschwege
Öffnungszeiten:
Montag bis Donnerstag: 8.30 - 12.00 Uhr
Freitag: 8.00 - 12.00 Uhr
Montag: 14.00 - 16.00 Uhr
Donnerstag: 14.00 - 17.00 Uhr
Informationen zur Antragsstellung
Die Antragstellung kann nur persönlich und nach vorheriger Terminvereinbarung erfolgen.
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Antrag | benötigte Unterlagen | Gebühr |
Umtausch des bisherigen Führerscheins | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • Lichtbild (nach der Passverordnung) | 25,30 € |
Ersatzführerschein wegen Verlust/Diebstahl des Führerscheins | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • Lichtbild (nach der Passverordnung) • im Falle einer Straftat, eine Anzeigebestätigung der Polizei | 36,30 € bis 67,00 € |
Erteilung / Erweiterung einer Fahrerlaubnis | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T: | 43,90 € bis 44,70 € |
Begleitetes Fahren mit 17 Jahren | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • Lichtbild (nach der Passverordnung) • Sehtest • Erste-Hilfe-Bescheinigung • Antrag Begleitetes Fahren ab 17 Jahren • für jede Begleitperson ein Beiblatt und eine Kopie der Vorder- und Rückseite des jeweiligen Führerscheins | 58,50 € zuzüglich je Begleitperson |
Verlängerung der Gültigkeit der Klassen C1, C1E, C oder CE | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • Lichtbild (nach der Passverordnung) • ärztliche Bescheinigung • augenärztliches Gutachten | 43,90 € |
Eintrag der Berufskraftfahrerqualifikation | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • Lichtbild (nach der Passverordnung) • Grundqualifikation bzw. Weiterbildung | 28,60 € bis 38,60 € |
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und Fahrerlaubnis der D-Klassen | Informationsflyer Für weitere Informationen über die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung und die Erteilung oder Verlängerung einer D-Klasse wenden Sie sich bitte an den/die zuständige(n) Sachbearbeiter/innen. | 38,00 € bis 69,20 € |
Internationaler Führerschein | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • Lichtbild (nach der Passverordnung) • Besitz eines EU-Kartenführerscheins notwendig, evtl. Umtausch erforderlich | 16,00 € |
Neuerteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • Lichtbild (nach der Passverordnung) • Führungszeugnis für Behörden (Belegart 0) für die Klassen A, A2, A1, AM, B, BE, L, T: • Sehtest • Erste-Hilfe-Bescheinigung für die Klassen C1, C1E, C, CE: • ärztliche Bescheinigung • augenärztliches Gutachten • Erste-Hilfe-Bescheinigung Die endgültigen Voraussetzungen für die Neuerteilung (wie z. B. weitere Gutachten, Wiederholung der Führerscheinprüfungen, usw.) können erst nach Antragstellung und den erforderlichen Ermittlungen festgestellt werden. | 120,00 € bis 261,10 € |
Umschreibung eines ausländischen Führerscheins | Informationen des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur Für weitere Informationen über die Umschreibung eines ausländischen Führerscheins wenden Sie sich bitte an den/die zuständige(n) Sachbearbeiter/innen. | 36,30 € bis 43,90 € |
Umschreibung eines Dienstführerscheins | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • Lichtbild (nach der Passverordnung) • Dienstführerschein oder Bescheinigung über die Erteilung eines Dienstführerscheins nach § 26 Abs. 3 FeV | 43,90 € bis 44,70 € |
Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung • ärztliche Bescheinigung • augenärztliches Gutachten • Einweisungs- und Prüfungsbescheinigung • Auskunft Fahreignungsregister • Führungszeugnis • bei großer Fahrberechtigung (bis 7,5 t) zusätzlich eine Einweisungsbescheinigung der Hess. Landesfeuerwehrschule o. ä. | 24,30 € |
Anträge
Antrag Begleitetes Fahren mit 17
Antrag Beiblatt Begleitetes Fahren mit 17 (für Begleitpersonen)
Antrag Umtausch / Ersatzführerschein
Antrag Internationaler Führerschein
Antrag Ausnahme Belassung ausländischer Führerschein
Antrag auf Ausnahme vom Prüfungsort
Informationen
Information Übersicht der Fahrerlaubnisklassen
Information zur Fahrgastbeförderung
Karteikartenabschrift für eine auswärtige Fahrerlaubnisbehörde anfordern
Eine Karteikartenabschrift ist ein Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde. Wenn Ihr alter (Papier-)Führerschein im Werra-Meißner-Kreis ausgestellt wurde und Sie für Ihre nun zuständige Fahrerlaubnisbehörde eine Karteikartenabschrift benötigten, senden Sie bitte eine E-Mail an die Adresse:
Fuehrerscheinstelle@Werra-Meissner-Kreis.de
mit folgenden Angaben:
- Vorname, Familienname und ggfls. Geburtsname, frühere Namen
- Geburtsdatum, -ort
- aktuelle Anschrift
Die Karteikartenabschrift wird dann kostenlos der für Ihren Wohnort zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zugesendet.
Wenn Sie bereits einen Kartenführerschein haben, benötigen Sie keine Karteikartenabschrift. Die Fahrerlaubnisdaten sind zentral im Fahrerlaubnisregister beim Kraftfahrt-Bundesamt gespeichert und können von Ihrer zuständigen Fahrerlaubnisbehörde abgerufen werden.
- für Erteilung, Erweiterung, Ersatzführerscheine (Verlust/Umtausch), Verlängerung, Berufskraftfahrer-Qualifikation, Fahrgastbeförderung, Internationale Führerscheine
Führerscheine
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Frau
Karin Hoffmeister 3.5 Straßenverkehrsbehörde |
Telefon: 05651 302-3354
Telefax: 05651 302-3508 E-Mail: Karin.Hoffmeister@Werra-Meissner-Kreis.de |
Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege
Raum 102 |
Herr
Daniel Knoth 3.5 Straßenverkehrsbehörde |
Telefon: 05651 302-3353
Telefax: 05651 302-3508 E-Mail: Daniel.Knoth@Werra-Meissner-Kreis.de |
Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege
Raum 103 |
- für Neuerteilung nach Entzug, ausländische Führerscheine, Eignungsüberprüfung, Probezeit und Punkte
Führerscheine
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Herr
Torsten Faber 3.5 Straßenverkehrsbehörde |
Telefon: 05651 302-3352
Telefax: 05651 302-3508 E-Mail: Torsten.Faber@Werra-Meissner-Kreis.de |
Bahnhofstraße 15, 37269 Eschwege
Raum 104 |