Ausfuhrkennzeichen
Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
- Vollmacht bei Vertretung
Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters - Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
- Versicherungsnachweis
In Form einer gelben Versicherungskarte zum Erhalt des Ausfuhrkennzeichens - Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder
Falls Fahrzeug noch zugelassen - SEPA-Lastschriftmandat
für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
Wichtige Hinweise:
- Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug zur Zulassung bei Ihrer Zulassungsbehörde vorzuführen.
- Kann kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, ist die Kraftfahrzeugsteuer vor der Zulassung beim Hauptzollamt Gießen, Hasselweg 20, 34131 Kassel einzuzahlen.
- Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, ist vom Antragsteller ein Empfangsbevollmächtigter (§46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) zu benennen.
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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