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Ausfuhrkennzeichen

Sie wollen ein Fahrzeug ins Ausland exportieren?

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
  • Vollmacht bei Vertretung
    Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Versicherungsnachweis
    In Form einer gelben Versicherungskarte zum Erhalt des Ausfuhrkennzeichens
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder
    Falls Fahrzeug noch zugelassen
  • SEPA-Lastschriftmandat
    für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Wichtige Hinweise:

  • Sie sind verpflichtet, das Fahrzeug zur Zulassung bei Ihrer Zulassungsbehörde vorzuführen.
  • Kann kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt werden, ist die Kraftfahrzeugsteuer vor der Zulassung beim Hauptzollamt Gießen, Hasselweg 20, 34131 Kassel einzuzahlen.
  • Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, ist vom Antragsteller ein Empfangsbevollmächtigter (§46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) zu benennen.

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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Kontrast Gelb-Blau
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