Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)
Sie wollen ein Fahrzeug außer Betrieb setzen?
Benötigt werden:
- Personalausweis der Person, die die Außerbetriebsetzung beantragt (im Original)
- Zulassungsbescheinigung Teil I
(Fahrzeugschein) - Kennzeichenschilder
- Gegebenenfalls Verwertungsnachweis
Wichtige Hinweise:
- Für die Rückfahrt zum Wohnort, zum Autohandel oder zum Demontagebetrieb nach durchgeführter Außerbetriebsetzung beachten sie bitte die Hinweise in §10 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).