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Außerbetriebsetzung eines Fahrzeuges (Abmeldung)

Sie wollen ein Fahrzeug außer Betrieb setzen?

Benötigt werden:

  • Personalausweis der Person, die die Außerbetriebsetzung beantragt (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
    (Fahrzeugschein)
  • Kennzeichenschilder
  • Gegebenenfalls Verwertungsnachweis

Wichtige Hinweise:

  • Für die Rückfahrt zum Wohnort, zum Autohandel oder zum Demontagebetrieb nach durchgeführter Außerbetriebsetzung beachten sie bitte die Hinweise in §10 Absatz 4 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


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