Außerbetriebsetzung nach Diebstahl des Fahrzeuges
Ihr zugelassenes Fahrzeug wurde gestohlen und nun wollen sie es außer Betrieb setzen?
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Vollmacht bei Vertretung
Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters - Zulassungsbescheinigung Teil I, falls noch vorhanden
(Fahrzeugschein) - Bescheinigung einer deutschen Polizeidienststelle über den Fahrzeugdiebstahl
Diese Bescheinigung benötigen Sie in jedem Falle. Dies gilt auch dann, wenn das Fahrzeug im Ausland gestohlen wurde, denn die deutsche Polizei stellt sicher, dass die Fahndung nach dem Fahrzeug eingeleitet wurde. Die Vorlage der Übersetzung einer Diebstahlsanzeige einer ausländischen Polizeibehörde reicht nicht aus!
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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