Ersatzkennzeichen

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Vollmacht bei Vertretung
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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