Ersatzkennzeichen
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Vollmacht bei Vertretung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- Kennzeichenschilder
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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