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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I(Fahrzeugschein)

Ihre Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) ist verloren gegangen oder wurde entwendet?

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Bei finanzierten Fahrzeugen ersatzweise eine Bestätigung Ihres Finanzierungspartners wie zum Beispiel Bank oder Leasinggeber, dass gegen die Ausstellung der Ersatz-Zulassungsbescheinigung Teil I keine Einwände bestehen.
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle

Wichtige Hinweise:

  • Bei Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil I ist keine Bevollmächtigung möglich. Der Fahrzeughalter hat der Zulassungsbehörde gegenüber eine Versicherung an Eides Statt zu leisten. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden. Die abhanden gekommene Bescheinigung wird sofort ausgestellt.

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


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