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Verlust der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)

Ihre Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) ist verloren gegangen oder wurde entwendet?

Benötigt werden:

  • grundsätzlich Personalausweis des Halters (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Ggf. eine Bestätigung über die Diebstahlsanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle

Wichtig:
Der Fahrzeughalter gibt in diesem Fall persönlich in der Zulassungsbehörde eine eidesstattliche Erklärung ab. Eine Vertretung durch andere Personen ist nicht möglich. Die Versicherung an Eides statt muss bei der Kfz.-Zulassungsbehörde persönlich oder bei einem Notar abgegeben werden. Die abhanden gekommene Bescheinigung wird im Verkehrsblatt aufgeboten. Etwa 4 Wochen nach der Verlustmeldung kann die neue Bescheinigung ausgehändigt werden. Vor Ablauf dieser Frist ist eine Umschreibung auf einen anderen Halter nicht möglich.

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).


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