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Kurzzeitkennzeichen

Sie wollen mit einem nicht zugelassenen Fahrzeug eine Prüfungsfahrt, eine Probefahrt oder eine Überführungsfahrt durchführen?

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Vollmacht bei Vertretung
    Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder anderer Nachweis der technischen Daten des Fahrzeugs
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung

Fahrten ohne Hauptuntersuchung sind nach der neuen Regelung in folgenden Fällen möglich:
 - bis zu einer Prüfstelle im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen ausgestellt hat.  
   Ebenso Rückfahrten.
 - zur unmittelbaren Reparatur festgestellter erheblicher oder geringer Mängel in  
   einer nächstgelegenen Werkstatt im Zulassungsbezirk, der das Kennzeichen
   ausgestellt hat oder in einem angrenzenden Bezirk und zurück. Dies gilt nicht für
   Fahrzeuge, die bei der Überprüfung als verkehrsunsicher eingestuft wurden.

  • Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer).
  • Besteht kein Wohnsitz in Deutschland, ist vom Antragsteller ein Empfangsbevollmächtigter (§46 Abs. 2 Fahrzeug-Zulassungsverordnung) zu benennen.

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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