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Oldtimerkennzeichen (H-Kennzeichen)

Ihr Fahrzeug ist vor mehr als 30 Jahren erstmals zum Straßenverkehr zugelassen worden?

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
  • Vollmacht bei Vertretung
    Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Gutachten für die Einstufung eines Fahrzeugs als Oldtimer
    Gemäß §23 StVZO
  • Kennzeichenschilder
    Sofern Fahrzeug zugelassen ist
  • SEPA-Lastschriftmandat
    für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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