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Technische Änderung

An Ihrem Fahrzeug wurden technische Änderungen vorgenommen, welche eingetragen werden müssen?

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
  • Vollmacht bei Vertretung
    Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Bescheinigung über Änderungsabnahme

Hinweis:

  • Durch die technische Änderung kann die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges erlöschen. In diesem Fall ist zunächst eine neue Betriebserlaubnis zu beantragen.
  • Informieren Sie sich bitte vor der Antragstellung bei Ihrer Zulassungsbehörde.

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

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