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Umkennzeichnung bei Kennzeichenverlust oder Kennzeichendiebstahl

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • Kennzeichenschilder
  • ggf. eine Bestätigung über die Diebstahlanzeige bei einer deutschen Polizeidienststelle

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Wichtige Hinweise:

  • Bei Kennzeichenverlust ist keine Bevollmächtigung möglich. Der Fahrzeughalter hat in diesem Fall der Zulassungsbehörde gegenüber eine Versicherung an Eides Statt zu leisten. Alternativ kann die eidesstattliche Versicherung vor einer Notarin oder einem Notar abgegeben werden.


Kontrast Gelb-Schwarz
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