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Umschreibung eines Fahrzeuges von außerhalb oder innerhalb des Werra-Meißner-Kreises

Sie wollen ein Fahrzeug zulassen, welches zuvor außerhalb oder innerhalb des Werra-Meißner-Kreises gemeldet war?

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
  • Vollmacht bei Vertretung
    Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters.
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat
    für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer.
  • Kennzeichenschilder
    Bei zugelassenen Fahrzeugen, wenn das bisherige Kennzeichen durch ein Kennzeichen des Werra-Meißner-Kreises ersetzt werden soll.
    Es ist auch möglich, das bisherige Kennzeichen beizubehalten.

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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