Zulassung eines Fahrzeuges aus dem Ausland
Sie wollen ein Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland für den Verkehr zulassen?
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
- Vollmacht bei Vertretung
Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters - Ausländischen Zulassungsdokumente, ggf. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
- Ausländische Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
- Nummer der Versicherungsbestätigung (VB-Nummer)
- Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
- SEPA-Lastschriftmandat
für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - Original-Rechnung
- Fahrzeug muss zur Zulassung vorgeführt werden
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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