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Zulassung eines Gebrauchtfahrzeuges aus dem Ausland

Sie wollen ein Gebrauchtfahrzeug aus dem Ausland für den Verkehr zulassen?

Benötigt werden:

  • Personalausweis des Halters (im Original)
  • Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
  • Vollmacht bei Vertretung
    Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters
  • Ausländischen Zulassungsdokumente, ggf. EG-Übereinstimmungsbescheinigung (CoC)
    Liegt keine EG-Übereinstimmungsbescheinigung vor, muss vor der Zulassung des Fahrzeuges auf der Grundlage eines Gutachtens nach § 19 Abs. 2 i. V. m. § 21 StVZO oder § 13 EG-FGV eine nationale Betriebserlaubnis durch die Bündelungsbehörde in Fulda erteilt werden.
  • Ausländische Kennzeichen, falls das Fahrzeug noch zugelassen ist
  • Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung
  • SEPA-Lastschriftmandat
    für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
  • Original-Rechnung
  • Fahrzeug muss zur Zulassung vorgeführt werden

Gebühren:

  • Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

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