Zulassung eines Neufahrzeuges
Sie wollen ein fabrikneues Fahrzeug für den Verkehr zulassen?
Benötigt werden:
- Personalausweis des Halters (im Original)
- Personalausweis des Kontoinhabers (im Original oder beidseitige Kopie)
- Vollmacht bei Vertretung
Neben der Vollmacht zusätzlich: Personalausweis oder Pass des Vertreters - EG- Übereinstimmungsbescheinigung (COC)
- Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
Liegt keine Zulassungsbescheinigung Teil II vor, kontaktieren Sie bitte die Zulassungsbehörde - Nummer der Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- SEPA-Lastschriftmandat
für den Einzug der Kraftfahrzeugsteuer - Original-Rechnung
- Fahrzeug muss zur Zulassung vorgeführt werden, wenn das Fahrzeug aus dem Ausland eingeführt wird
Gebühren:
- Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).
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