Zur Verkehrssituation in Unterrieden stellt die Verkehrsbehörde des Werra-Meißner-Kreises fest, dass die Ortsdurchfahrt Unterrieden, die zwischen dem Abzweig B 80 und der B 27 bis zur Ortsmitte Kreisstraße und danach städtische Straße ist, komplett in der verkehrsrechtlichen Zuständigkeit des Bürgermeisters der Stadt Witzenhausen liegt. Im Rahmen einer sogenannten Auftragsangelegenheit ist er für die Umsetzung von Maßnahmen und die Einhaltung der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften somit allein verantwortlich. Die von Bürgermeister Herz an der Straßenverkehrsbehörde des Werra-Meißner-Kreises geäußerte Kritik entbehrt somit schon deshalb jeglicher Berechtigung. Seine Aussage, er habe mehrfach beantragt, die Ludwigsteinstraße nur für den Anlieger-Schwerlastverkehr freizugeben, dies sei aber immer wieder abgelehnt worden, ist zu dem nicht nur irreführend, sondern schlicht falsch.
Auf diesen Sachverhalt wurden bereits im Juli 2017 die damalige Bürgermeisterin der Stadt Witzenhausen sowie im November 2018 der Ortsbeirat Unterrieden in Zusammenhang mit seiner damals gefassten Resolution deutlich hingewiesen.
Grundsätzlich ist zusätzlich darauf hinzuweisen, dass - wie in allen vergleichbaren Fällen auch - die Verkehrssituation nach Maßgabe der einschlägigen Vorgaben der StVO zu beurteilen ist. Danach müsste ein zwingendes Erfordernis für eine weitergehende Beschränkung des Verkehrs vorliegen. Hinzu kommt, dass die Ortschaft durch eine als klassifizierte Straße, die dem überörtlichen Verkehr gewidmet ist, erschlossen werden muss. Daraus ergibt sich, dass der Ausschluss einer Verkehrsart, der zu einer Entwidmung der Kreisstraße führen würde, nicht möglich ist.
Diese Rechtslage sollte auch dem Bürgermeister der Stadt Witzenhausen bekannt sein.
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