Nach mehrjähriger Pause wurde die Blauzungenkrankheit Mitte Dezember 2018 in einem Rinderbestand im Landkreis Rastatt amtlich festgestellt. Seitdem sind weitere Seuchenausbrüche in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und im Saarland aufgetreten. Die zuständigen Behörden richteten um die Ausbruchsbetriebe die gesetzlich vorgeschriebenen Sperrgebiete mit einem Mindestradius von 150 km ein. Nahezu vollständig im Sperrgebiet liegen bereits die Kreise in Süd- und Mittelhessen. Der Werra-Meissner-Kreis ist derzeit noch nicht betroffen, jedoch ist eine weitere Ausbreitung des Seuchengebiets zu befürchten. Der Handel von Wiederkäuern, wie Rinder, Schafe und Ziegen aus dem Sperrgebiet in von Blauzungenkrankheit freie Gebiete ist durch EU-Vorgaben streng geregelt. Wiederkäuer, die nicht wirksam gegen das Virus der Blauzungenkrankheit geimpft sind, dürfen nur innerhalb des Sperrgebiets verbracht werden. Es wird daher allen Rinder-, Schaf- und Ziegenhaltern empfohlen, ihre Tiere gegen das Virus der Blauzungenkrankheit impfen zu lassen.
Die Blauzungenkrankheit ist eine nicht durch Stechmücken übertragene Viruserkrankung der Rinder, Schafe und Ziegen. Bei Schafen kann die Krankheit akut verlaufen, während sie bei Rindern und Ziegen in der Regel ohne bzw. nur mit milden Krankheitssymptomen einhergeht. Sie gilt als für den Menschen ungefährlich. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.
Im August 2006 wurde die Blauzungenkrankheit erstmals in Deutschland festgestellt. Das Virus breitete sich in den Jahren 2007 und 2008 über einen großen Teil Deutschlands aus. In den Jahren 2008 und 2009 wurden in Deutschland Rinder, Schafe und Ziegen im Rahmen einer Pflichtimpfung gegen die Blauzungenkrankheit geimpft. Seit Februar 2012 war Deutschland offiziell frei von der Blauzungenkrankheit.
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