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Vorhaltungen gegenüber Finanzaufsicht unzutreffend

Landrat Reuß weist Kritik der Eschweger Fraktionsvorsitzenden von CDU, FWG und FDP zurück

Zu den Aussagen der Vorsitzenden der Koalitionsfraktionen in der Stadtverordnetenversammlung Eschwege betreffend der Dauer der Haushaltsgenehmigung durch die staatliche Finanzaufsicht beim Werra-Meißner-Kreis ist festzustellen, dass der von der Kreisstadt vorgelegte Haushalt in den vergangenen Jahren tatsächlich erst nach mehreren Monaten genehmigt werden konnte. Dies lag allerdings darin begründet, dass die vorgelegten Haushalte nicht unmittelbar genehmigungsfähig gewesen sind. Erst nachdem notwendige Voraussetzungen durch die Stadt Eschwege erfüllt wurden, konnten die jeweiligen Genehmigungen erteilt werden.
Anknüpfend an die kritischen Ausführungen weist Landrat Reuß besonders auf die Vorgänge im Jahr 2014 hin. Damals hatte die Stadt zunächst erhebliche Einnahmeausfälle zu kompensieren, bevor die Genehmigung erteilt werden konnte.

„Der Vorwurf, die Erteilung der Haushaltsgenehmigung für das Haushaltsjahr 2016 hätte sich über sechs Monate hingezogen, ist schlicht falsch. Richtig ist vielmehr, dass die Genehmigung nach vier Monaten erteilt worden ist“, so Reuß wörtlich. Dies war wiederum erst möglich, nachdem die Stadt Eschwege ihrerseits die vom Land Hessen vorgegebenen und ihr auch bekannten Voraussetzungen erfüllt hatte. Voraussetzung ist beispielsweise, dass fehlende Jahresabschlüsse vorher vorliegen müssen. Ist dies nicht der Fall, ist die Versagung der Genehmigung vorgeschrieben.

Die aktuelle Haushaltssatzung 2017 befindet sich derzeit im Genehmigungsverfahren. Der dafür benötigte Zeitrahmen ist vor dem Hintergrund der rechtlichen Vorgaben nicht zu beanstanden und entspricht den Bedingungen, die auch für die übrigen kreisangehörigen Städte und Gemeinden gelten.

Der Vorwurf, die Genehmigungspraxis der Aufsichtsbehörde sei verantwortlich für eine Blockade der Stadt hinsichtlich ihrer Investitionstätigkeit und somit für zusätzlich entstehende Kosten, ist deshalb nicht haltbar.

„Auch sollte die Aussage, dass durch einen Doppelhaushalt günstigere Zinskonditionen erreicht werden können, kritisch hinterleuchtet werden. In der Regel handelt es sich nicht um eine projektbezogene Kreditaufnahme, sondern um Gesamtkreditaufnahmen. Daher greift auch dies nicht“, stellt Reuß klar.

„Eine einzige Klarstellung des Bürgermeisters als oberster Kassenverwalter hätte ausgereicht, die Fraktionsvorsitzenden vor falschen Behauptungen und Unterstellungen abzuhalten“, so Reuß abschließend.

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