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Stichwahl zur Landratswahl am 07.11.2021: Fehlende Stimmzettelumschläge bei der Übersendung von Briefwahlunterlagen durch die Stadt Wanfried

Durch ein Versehen der Wanfrieder Stadtverwaltung bei der Zusammenstellung der Briefwahlunterlagen für die Stichwahl zur Direktwahl der Landrätin oder des Landrats des Werra-Meißner-Kreises haben etwa 50 namentlich nicht bekannte Wanfrieder Wahlberechtigte keinen amtlichen weißen Stimmzettelumschlag erhalten. Ohne diese Umschläge kann das Stimmrecht im Rahmen der Briefwahl jedoch nicht wirksam ausgeübt werden.

Wie die Stadtverwaltung mitteilt, haben sich bislang etwa 30 Betroffene gemeldet, denen die fehlenden Stimmzettelumschläge unverzüglich nachgereicht wurden.

Alle Wanfrieder Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahl beantragt haben, wurden inzwischen mit Hauswurfsendung informiert und dringend gebeten, sich möglichst schnell ebenfalls mit der Stadtverwaltung in Verbindung zu setzen, damit sie die fehlenden Stimmzettelumschläge noch rechtzeitig vor dem Wahltag erhalten. Auch diejenigen, die bereits ihre Briefwahlunterlagen ohne den amtlichen Stimmzettelumschlag verwendet haben, wurden gebeten, sich bei der Wanfrieder Stadtverwaltung zu melden, damit ihnen umgehend neue Briefwahlunterlagen übermittelt werden können.

Das zuständige Wahlamt der Stadt Wanfried ist unter den Telefonnummern 05655/9894-13 (Herr Henke) und unter 05655/9894-14 (Frau Henrichs) zu den Geschäftszeiten erreichbar. Auch am Samstag ist das Wahlamt in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr besetzt.

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