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Corona-Virus:

• 22 Genesene

• 58 bestätigte Fälle

• Quarantäne für alle Reiserückkehrer

Im Laufe des heutigen Donnerstag hat sich die bestätigte Zahl der mit dem Corona-Virus infizierten Menschen im Werra-Meißner-Kreis von 47 auf 58 erhöht. Die derzeit im Kreis von der Erkrankung Betroffenen liegen in einem Altersbereich von 5 bis 98 Jahren. Die Kontaktpersonen der Betroffenen wurden bzw. werden ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Derzeit befinden sich rund 120 Personen in Quarantäne. Die Zahl der Genesenen liegt bei 22.

Reiserückkehrer aus allen Ländern sind verpflichtet sich nach Einreise in eine 14-tägige Quarantäne zu begeben.

Das Land Hessen hat eine entsprechende Verordnung erlassen. Danach gilt, dass Reiserückkehrer zwingend nach der Rückkehr eine 14-tägige Quarantäne einzuhalten haben. Hintergrund ist die entsprechende Verordnung zur Bekämpfung des Corona-Virus vom 8. April 2020. Aufgrund des § 32 Satz 1 und 2 des Infektionsschutzgesetzes vom 20. Juli 2000 (BGBl. I S. 1045), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148), verordnet die Landesregierung:

Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 25.000 EUR und sogar einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren bestraft werden. Eine zusätzliche Verfügung des Gesundheitsamtes ist dafür nicht erforderlich!

Hintergrund ist, dass Aufgrund der pandemischen Ausbreitung von COVID-19 weltweit von einem grundsätzlichen Infektionsrisiko auszugehen ist. Wegen unterschiedlicher Surveillancesysteme und Teststrategien sowie zeitlichem Verzug zwischen Infektionszeitpunkt und Meldung lässt sich das tatsächliche Infektionsrisiko oft nicht aus den vorliegenden Meldedaten ablesen. Daher sollte generell erhöhte Vorsicht gelten.


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