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Mehr Verkehrssicherheit für Kinder Aufgabe aller Verantwortlicher

Aus aktuellem Anlass nimmt die Untere Verkehrsbehörde beim Landrat des Werra-Meißner-Kreises wie folgt Stellung:

Der Aufruf des Bürgermeisters der Stadt Witzenhausen an die zuständigen Straßenverkehrsbehörden aus Anlass des tragischen Geschehens in Gertenbach, mehr für die Sicherheit der Kinder auf dem Weg zu Schule oder KiTa zu tun, wird von der Straßenverkehrsbehörde beim Landrat des Werra-Meißner-Kreises ausdrücklich unterstützt.
Im Rahmen von Ortsbegehungen der beteiligten Behörden erfährt der Aspekt der Verkehrssicherheit nach er geübten Praxis größte Beachtung.
Das tragische Ereignis in Gertenbach geschah auf der Straße “An der Linde“, die als Landesstraße
L 3238 von der zuständigen Verkehrsbehörde in Zusammenarbeit mit der Polizei und Hessen Mobil als Straßenbaulastträger nun im Hinblick auf die Möglichkeiten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit zu beurteilen sein wird.

Um den Bürgerinnen und Bürgern zu verdeutlichen, welche Zuständigkeiten in Hessen geregelt sind, sei folgendes ausgeführt:
-    Zuständigkeit für Bundesstraßen im WMK:    Der Landrat
-    Zuständigkeit für Landesstraßen in ESW, WIZ, HeLi, BSA und Sontra: Der Bürgermeister
     (Ausnahme Lichtsignalanlagen und Fußgängerüberwege = Der Landrat)
-    Zuständigkeit für Landesstraßen in den restlichen Gemeinden: Der Landrat
-    Zuständigkeiten für Kreisstraßen und Stadt-Gemeindestraßen in allen Städten und Gemeinden des Kreises: der Bürgermeister

Damit ergibt sich hier die verkehrsrechtliche Zuständigkeit des Bürgermeisters der Stadt Witzenhausen in seiner Eigenschaft als Ortspolizeibehörde.

Leider kommt es immer wieder zu Irritationen über die Zuständigkeit. Generell lässt sich festhalten, dass in Städten mit mehr als 7.500 Einwohnern
o. g. Regelungen greifen.

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