Amtliche Bekanntmachung
der Kreiswahlleiterin des Werra Meißner-Kreises
Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Kreistages des Werra-Meißner-Kreises am 14. März 2021
Berichtigung der amtlichen Bekanntmachung vom 06.10.2020 aufgrund gesetzlicher Änderungen
Inhalt und Form der Wahlvorschläge
Die Wahlvorschläge von Parteien oder Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit nicht ununterbrochen mit mindestens einem Abgeordneten oder Vertreter im Kreistag des Werra-Meißner-Kreises oder im Hessischen Landtag oder aufgrund eines Wahlvorschlags aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, müssen außerdem von mindestens so vielen Wahlberechtigten persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein, wie Vertreter zu wählen sind (neu: § 68a Nr. 1 KWG i.V.m. § 11 Abs. 4 KWG). Dies sind für die Wahl zum Kreistag des Werra-Meißner-Kreises 61 Unterschriften.
Die Berichtigung ist auf Artikel 1 des am 11.12.2020 aus Anlass der Corona-Pandemie beschlossenen Gesetzes zur Änderung des Hessischen Kommunalwahlgesetzes und anderer Vorschriften zurückzuführen. Die Rechtsänderung des Gesetzes tritt am Tag nach dessen Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt in Kraft.
Aufgrund des Einreichungsschlusses für Wahlvorschläge am 04.01.2021 wird bereits durch diese Berichtigung auf die geänderte Gesetzesgrundlage hingewiesen.
Ort, Datum Eschwege, 14.12.2020 |
Die Kreiswahlleiterin des Werra-Meißner-Kreises gez. A. Möller |