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Allgemeinverfügung zur Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 04.11.2020 zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden unter den rechtlichen Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie auf dem Gebiet des Werra-Meißner-Kreises vom 27.11.2020

Allgemeinverfügung

zur Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 04.11.2020

zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden unter den rechtlichen Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie auf dem Gebiet des Werra-Meißner-Kreises

vom 27.11.2020

Der Kreisausschuss des Werra-Meißner-Kreises als nach § 2 Abs. 2 Nr. 1 und § 5 Abs. 1 des Hessischen Gesetzes über den öffentlichen Gesundheitsdienst (HGöGD) zuständige Untere Gesundheitsbehörde i. S. des § 1 Abs. 2b der Corona-Kontakt- und Betriebsbeschränkungs-verordnung des Landes Hessen sowie als Untere Jagdbehörde für das Gebiet des Werra-Meißner-Kreises ordnet folgende Verlängerung der Allgemeinverfügung vom 04.11.2020 an:

 

1. In der Allgemeinverfügung zur Genehmigung von Gesellschaftsjagden unter den rechtlichen Vorgaben aufgrund der Corona-Pandemie auf dem Gebiet des Werra-Meißner-Kreises vom 04.11.2020 wird in der Überschrift sowie in Ziffer IV. die Angabe „30.11.2020“ jeweils durch die Angabe „31.01.2021“ ersetzt.

2. Diese Verlängerung der Allgemeinverfügung tritt am 30.11.2020 in Kraft.

 

Begründung:

Zur Begründung der Verlängerung der Geltungsdauer der Allgemeinverfügung vom 04.11.2020 wird auf die dort benannten Gründe Bezug genommen, die weiter fortbestehen und daher eine Verlängerung der Anordnungen zunächst bis zum Ablauf des 31.01.2021 erfordern.

 

Eschwege, 27.11.2020

 

Werra-Meißner-Kreis

Der Kreisausschuss

gez. Dr. Rainer Wallmann

Erster Kreisbeigeordneter

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