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Mundschutzmasken für den eigenen Gebrauch

Aufgrund der zahlreichen Initiativen und Anleitungen zum Selbstnähen von Mundschutzmasken, taucht immer wieder die Frage auf, ob diese auch in medizinischen Bereichen eingesetzt werden können und diesbezüglich von diesen Einrichtungen auch erworben werden. Hierzu teilen die Bürgermeister und der Landrat heute nochmal klarstellend mit, dass in den medizinischen als auch pflegerischen Einrichtungen nur Mundschutzmasken zum Einsatz kommen können, die den entsprechenden DIN-Normen genügen.

Nichtsdestotrotz sind die Initiativen, die sich an ganz vielen Stellen auch im Werra-Meißner-Kreis gegründet haben, und die vielen helfenden Hände, die bereit sind Mundschutzmasken nach entsprechenden Anleitungen, die man mittlerweile auch im Internet findet, zu nähen, sehr lobenswert.

Bis zum heutigen Tage gibt es keine allgemeinen Hinweise des Robert-Koch-Institutes, dass Mundschutzmasken zur Pflicht werden in der Öffentlichkeit. Dennoch können sie einen positiven Schutz bewirken.

Daher begrüßen die Bürgermeister und der Landrat des Werra-Meißner-Kreises die vielen Initiativen, die es gibt, und können sich vorstellen, dass auch die selbstgenähten und produzierten sogenannten Mundschutzmasken dazu beitragen, dass Bürgerinnen und Bürger insbesondere die jeweils gegenüberstehenden Personen schützen können.

„Das Tragen dieser Mundschutzmasken verhindert, dass die Tröpfcheninfektion durch das Corona-Virus sich stärker ausbreitet. Daher ist es sicherlich nicht verkehrt, auch solche Masken beim Betreten des sogenannten öffentlichen Raumes zu tragen, um damit einen Beitrag zur Durchbrechung der Infektionskette zu leisten“, so die Bürgermeister und der Landrat.

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