Zum Hauptinhalt springen logo WMK - Link zur Startseite

Corona-Virus: 5164 Gesamtfälle, 537 Erkrankte, 4457 Genesene, 170 Verstorbene

Seit Freitag gibt es 96 neue Corona-Fälle im Werra-Meißner-Kreis. Die Zahl der bis jetzt mit dem Corona-Virus Infizierten liegt damit am heutigen Montag bei 5164. Zu den bekannten Infektionsausbrüchen ist ein Seniorenzentrum in Bad Sooden-Allendorf dazu gekommen. Das Gesundheitsamt hat auch dort die entsprechenden Absonderungen und Schutzmaßnahmen angeordnet.

Erkrankt bzw. positiv getestet sind derzeit 537 Personen. Genesen sind inzwischen 4457 Infizierte. Insgesamt sind 170 Todesfällen zu verzeichnen. Die Siebentage-Inzidenz liegt aktuell bei 260. Das RKI meldet für den heutigen Tag eine Inzidenz von 229. Abweichungen bei den 7-Tages-Inzidenzen kommen ggf. durch Verzögerungen in der Meldekette.

Im Klinikum Werra-Meißner werden derzeit 31 Patienten auf der Normalstation und 6 Patienten auf der Intensivstation mit Beatmung behandelt. Kontaktpersonen, beispielsweise auch zu Fällen aus umliegenden Landkreisen, wurden bzw. werden weiterhin ermittelt und unter Quarantäne gestellt. Es befinden sich zurzeit über 666 Personen in Quarantäne. Die im Kreis von Ansteckung Betroffenen lagen bisher in einem Altersbereich von 1 bis 99 Jahren. Weitere Informationen unter: www.werra-meissner-kreis.de/corona

Hinweis für Reiserückkehrer: Informationen zur Ausweisung internationaler Risikogebiete (Virusvarianten- oder Hoch-inzidenzgebiet) gibt es unter:

www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html


Bund und Länder haben sich auf neue Regeln verständigt. Demnach gelten neue Schwellenwerte für die Einführung schärferer Corona-Maßnahmen ab Donnerstag (25.11.2021) und dann vier Wochen bis zum 23.12.2021. Diese sind von der Zahl der Covid-Patienten in den Kliniken abhängig, der sogenannten Hospitalisierungsinzidenz. Die Summe der belegten Intensivbetten ist ein weiteres separates Kriterium.
Ab dem Wert 3 (3 Klinikeinweisungen pro 100.000 Einwohner in 7 Tagen) gilt dann flächendeckend die 2G-Regel im Freizeitbereich. Ungeimpfte haben dann z. B. keinen Zutritt  in Bars, Restaurants, Sporthallen und Kinos. Ab einem Wert von 6 müssen dann auch Geimpfte und Genesene zusätzlich einen negativen Schnelltest vorlegen. Wird im Land der höchste Schwellenwert von 9 erreicht, wären auch wieder Kontaktbeschränkungen möglich. Hessen hat die erste Warnstufe überschritten; die aktuelle Hospitalisierungsinzidenz liegt bei 4,6. Darum hat Hessen die 2G-Regel landesweit eingeführt.

Die STIKO ruft alle bisher Nicht-Geimpften dringend auf, das COVID-19-Impfangebot wahrzunehmen. Ab sofort empfiehlt die STIKO allen Personen ab 18 Jahren die COVID-19-Auffrischimpfung. Die STIKO bekräftigt jedoch ihre Empfehlung folgenden Personengruppen prioritär eine Auffrischimpfung anzubieten: Personen mit Immundefizienz, Personen im Alter von ≥ 70 Jahren, BewohnerInnen und Betreute in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen sowie Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen. Auch bisher Nicht-Geimpfte sollen vordringlich geimpft werden.

Die Auffrischimpfungen sollen in der Regel im Abstand von 6 Monaten zur letzten Impfstoffdosis der Grundimmunisierung erfolgen. Eine Verkürzung des Impfabstandes auf 5 Monate kann im Einzelfall oder wenn genügend Kapazitäten vorhanden sind erwogen werden. Sollte bei der Erstimpfung der Impfstoff von Johnson&Johnson verwendet worden sein, ist bereits nach 4 Wochen eine Auffrischung sinnvoll.
Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff verwendet werden.

Bereits jetzt führen die schweren COVID-19-Erkrankungen zu einer besorgniserregenden hohen Belastung der intensivmedizinischen Behandlungskapazitäten. Neben der noch zu geringen Impfquote bei der Grundimmunisierung sind dafür die höhere Übertragungsrate der vorherrschenden Delta-Variante, der mit der Zeit nachlassende Impfschutz auch vor schwerer Erkrankung derzeit besonders bei älteren oder vorerkrankten Menschen, sowie die Transmission von SARS-CoV-2 nicht nur durch Ungeimpfte, sondern auch durch vollständig grundimmunisierte Personen ursächlich. Die Auffrischimpfung dient sowohl dem Selbstschutz als auch dem Schutz der Mitmenschen und lässt einen längerfristigen robusten Impfschutz erwarten.

Download



Kontrast Gelb-Schwarz
Kontrast Gelb-Blau
Kontrast Schwarz-Weiß
A
A
A
A