Autismusspezifische Förderung
Rechtliche Grundlagen:
§ 112 in Verbindung mit § 75 SGB IX
§ 113 in Verbindung mit § 79 SGB IX
Autistische Störungen werden den tiefgreifenden Entwicklungsstörungen zugeordnet und sind gekennzeichnet durch
- Schwierigkeiten in der sozialen Interaktion,
- Beeinträchtigungen in der Kommunikation sowie
- ein eingeschränktes Repertoire von Aktivitäten und Interessen mit sich wiederholenden und stereotypen Handlungen
Inwieweit diese Symptome alle oder vereinzelt vorhanden und ausgeprägt sind, ist individuell sehr unterschiedlich. Um der Vielfalt an Merkmalen und Verhaltensweisen gerecht zu werden, spricht man daher von einem Autismus-Spektrum. So unterschiedlich Menschen mit Autismus sind, so vielfältig und individuell angepasst muss die therapeutische Arbeit sein. Eine Heilung ist nicht möglich, jedoch können, durch eine entsprechende Förderung und Therapie, die Symptomatik und die Lebensqualität der Betroffenen und ihres Umfeldes verbessert werden.
Öffnungszeiten
Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:
Montag bis Freitag
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr
Autismusspezifische Förderung
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Frau
Bettina Friedrich 4.1.2 Eingliederungshilfe |
Telefon: 05651 302-2485
Telefax: 05651 302-1499 E-Mail: Bettina.Friedrich@Werra-Meissner-Kreis.de |
Schlossplatz 1, 37269 Eschwege
Raum 224 |
Frau
Anika Hehling 4.1.2 Eingliederungshilfe |
Telefon: 05651 302-1415
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: anika.hehling@werra-meissner-kreis.de |
Schlossplatz 1, 37269 Eschwege
Raum 224 |