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Pädagogische Frühförderung

Rechtliche Grundlagen: § 113 in Verbindung mit § 79 SGB IX

Bei der Pädagogischen Frühförderung handelt es sich um eine familienorientierte, heilpädagogische Förderung und Entwicklungsbegleitung eines Kindes. Dabei werden Kinder, die körperlich, geistig oder seelisch beeinträchtigt oder von einer Beeinträchtigung bedroht sind oder Kinder, die in ihrer Entwicklung gefährdet oder verzögert sind, individuell betreut, begleitet und gefördert. Das Angebot der Pädagogischen Frühförderung kann bereits ab der Geburt eines Kindes einsetzen und endet spätestens mit der Einschulung.

Alle Eltern, die sich Sorgen um die Entwicklung ihres Kindes machen, haben die Möglichkeit, sich an die Frühförder- und Beratungsstelle zu wenden. Zur Auswahl stehen spezielle Förder- und Unterstützungsangebote sowie die Beratung und Begleitung für Eltern, Sorgeberechtigte und andere Bezugspersonen des Kindes.

Im Werra-Meißner-Kreis wird die Pädagogische Frühförderung vom Diakonischen Werk Werra-Meissner angeboten.

Kinder mit einer Seh- oder Hörbeeinträchtigung werden durch die Frühberatungsstellen „Hören und Kommunikation“ oder „Sehbehinderung oder Blindheit“ der Hermann-Schafft-Schule in Homberg (Efze) begleitet.

Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:

Montag bis Freitag
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Pädagogische Frühförderung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Lea Schmidt
4.1.2 Eingliederungshilfe
Telefon: 05651 302-1416
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: lea.schmidt@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.46


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