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Kostenbeitrag in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe

 Berechnung und Festsetzung des Kostenbeitrags erfolgt durch die Wirtschaftliche Jugendhilfe des Fachbereiches Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Gemäß der §§ 91 ff SGB VIII sind der junge Mensch, dessen Ehegatte oder Lebenspartner und dessen Eltern zu den Kosten der Jugendhilfe heranzuziehen. Der Gesetzgeber unterscheidet zwischen der Heranziehung bei vollstationären Leistungen und vorläufigen Maßnahmen und teilstationären Leistungen.
Die Kostenbeteiligung orientiert sich an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Pflichtigen. Die Eltern werden aus dem Einkommen, der junge Mensch selbst ebenfalls aus seinem Einkommen und bei Volljährigkeit zusätzlich aus seinem Vermögen herangezogen. Die Höhe des Kostenbeitrages wird festgesetzt nach der Kostenbeitragsverordnung, welche zum 02.10.2005 in Kraft getreten ist. Die Elternteile werden getrennt herangezogen. Auch zusammen lebende Eltern haften nicht gesamtschuldnerisch. Der Kostenbeitrag wird durch Leistungsbescheid festgesetzt.

Weiterführende Links:

www.kostenbeitrag.de/


Wirtschaftlichen Jugendhilfe (Kostenbeitrag)

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Jasmin Merle
4.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe, Eingliederungshilfe
Telefon: 05651 302-1412
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: jasmin.merle@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.16
Herr
Johannes Wagner
4.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe, Eingliederungshilfe
Telefon: 05651 302-1410
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: johannes.wagner@werra-meissner-kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 2.26
Frau
Bettina Reckelkamm
4.1.1 Wirtschaftliche Jugendhilfe
Telefon: 05651 302-1411
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: Bettina.Reckelkamm@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 3.32


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