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Leistungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Rechtliche Grundlagen: § 113 in Verbindung mit § 76 ff. SGB IX

Nach Erreichen der Regelaltersgrenze können Menschen mit Beeinträchtigung Leistungen der Eingliederungshilfe beantragen. Hierbei kommen insbesondere Leistungen zur sozialen Teilhabe, wie Assistenzleistungen oder Mobilitätshilfen in Frage. Die individuellen Bedarfe werden nach Antragstellung im Rahmen des Gesamt- und Teilhabeplanverfahrens ermittelt. Hinzu kommt in diesem Bereich die Überprüfung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse nach Kapitel 9 SGB IX.

Die Antragsunterlagen finden Sie hier:

Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:

Montag bis Freitag
09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag
14.00 Uhr bis 17.00 Uhr


Leistungen nach Erreichen der Regelaltersgrenze

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Bettina Friedrich
6.2 Leistungen nach dem SGB XII
Telefon: 05651 302-2485
Telefax: 05651 302-3618
E-Mail: Bettina.Friedrich@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
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