Beratung in Unterhaltssachen
Väter und Mütter, die alleine für ein Kind sorgen haben Anspruch auf Beratung und Unterstützung bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen.
Ebenso haben junge Volljährige von der Vollendung des 18. bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres die Möglichkeit, sich durch das Jugendamt hinsichtlich der Geltendmachung von Volljährigenunterhalt beraten zu lassen.
Mütter, denen die elterliche Sorge für ein minderjähriges Kind alleine zusteht, können sich durch das Jugendamt hinsichtlich der Geltendmachung von Betreuungsunterhalt gegenüber dem Vater des Kindes für die Zeit von bis zu drei Jahren nach der Geburt beraten lassen.
Eine rechtliche Vertretung in diesen Beratungsfällen ist durch das Jugendamt nicht möglich.
Öffnungszeiten
Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:
Montag - Freitag 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
sowie Donnerstag von 14:00 - 17:00 Uhr
oder nach vorheriger Vereinbarung
Unterhaltssachen (Beratung)
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
Frau Angela Schmidt 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen | Telefon: 05651 302-1425 Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Angela.Schmidt@Werra-Meissner-Kreis.de | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Raum 008 |
Frau Claudia Herwig 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen | Telefon: 05651 302-1427 Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Claudia.Herwig@Werra-Meissner-Kreis.de | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Raum 005 |
Herr Marco Sander 4.2.2 Beistandschaften, Beurkundungen | Telefon: 05651 302-1426 Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Marco.Sander@Werra-Meissner-Kreis.de | Schlossplatz 1, 37269 Eschwege Raum 003 |