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Erlaubnis zur Kindertagespflege

Die Kindertagespflege ist nach den gesetzlichen Bestimmungen des § 43. Abs. Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe - erlaubnispflichtig.

Wer ohne Erlaubnis ein Kind oder Jugendlichen betreut, handelt ordnungswidrig und kann gem. § 104 Abs. 1 SBB VIII mit einem Bußgeld belegt werden.
Der Erlaubnis bedarf, wer

  • ein oder mehrere Kinder
  • außerhalb deren Wohnung
  • mehr als 15 Stunden wöchentlich
  • länger als drei Monate
  • gegen Entgelt

betreuen will.

Nach durchlaufener Qualifizierung zur Tagespflegeperson über die Evangelische Familienbildungsstätte - Mehrgenerationenhaus in Eschwege kann die Erlaubnis zur Kindertagespflege beim Fachdienst Kinderbetreuung und Fachaufsicht beantragt werden. Die notwendigen Unterlagen werden den angehenden Tagespflegepersonen im Laufe des Qualifizierungskurses zugesandt. 



Erlaubnis zur Kindertagespflege

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Carmen Goldmann-Schlegel
4.3 Kindertagesbetreuung und Aufsicht
Telefon: 05651 302-54402
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: C.Goldmann-Schlegel@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 32


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