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Heimaufsicht und -beratung

Der öffentliche Jugendhilfeträger hat den Schutz von Kindern und Jugendlichen sicherzustellen, die sich ohne Begleitung eines Sorgeberechtigten ganztags oder für einen Teil des Tages in einer Jugendhilfeeinrichtung aufhalten. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Jugendhilfeeinrichtung setzt voraus, dass die Betreuung der Minderjährigen durch geeignete Fachkräfte gesichert und das Wohl der Kinder und Jugendlichen in der Einrichtung gewährleistet ist. Der öffentliche Jugendhilfeträger ist durch ein entsprechendes Beratungsangebot gehalten, die relevanten Kriterien zur Erteilung der Erlaubnis einzufordern und nach den Erfordernissen des Einzelfalles an Ort und Stelle zu prüfen, ob die Voraussetzungen weiterhin bestehen.
Im Werra-Meißner-Kreis gibt es derzeit 243 Betreuungsplätze in 15 Einrichtungen.

Hiervon sind 7 Kinder- und Jugendwohngruppen mit
96 Vollzeitplätzen
9 Wochenplätzen
10 Tagesplätzen
sowie
16 Plätzen in Familienbetreuung. 

Zusätzlich gibt es 8 weitere Einrichtungen, die
94 Plätze für Unbegleitete minderjährige Ausländer (UmA) in Wohngruppen und
18 Plätze für UmA im betreuten Wohnen bereit stellen.

Angeboten werden die Betreuungsplätze von 11 verschiedenen Einrichtungsträgern.


Heimaufsicht und -beratung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
A. Steinfeld
4.3 Kindertagesbetreuung und Fachaufsicht
Telefon: 05651 302-54404
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: A.Steinfeld@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 37


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