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Informationen für Tagespflegepersonen zur Kindertagespflege im Werra-Meißner-Kreis

Wie wird man Kindertagespflegeperson?
•    Sie sind im Alter zwischen 20 und 60 Jahre

•    Sie können einen Hauptschulabschluss nachweisen

dann können Sie sich mit einem Lebenslauf, Lichtbild und dem Nachweis eines Schulabschlusses bei der Kinder-Tagespflege in der Ev. Familienbildungsstätte-Mehrgenerationenhaus, An den Anlagen 14a, in Eschwege für die Qualifizierung bewerben. Nach einem persönlichen Gespräch und gegenseitigen Kennenlernen erfolgt  eine gemeinsame Entscheidung über die Teilnahme an dem Qualifizierungskurs.


Qualifizierung
Die Qualifizierung zur Kindertagspflegepeson umfasst 160 Unterrichteseinheiten (UE) und orientiert sich an den bundeseinheitlichen Empfehlungen des Deutschen Jugendinstituts, dem DJI-Curriculum „Fortbildung von Tagespflegepersonen“. Diese Qualifizierungsmodell ist vom Bundesverband Kindertagespflege anerkannt, ist bundesweit gültig und wird mit einem Zertifikat bestätigt. Die Qualifikation wird vom Werra-Meißner-Kreis und dem Land Hessen finanziert.

Kinder-Tagespflege der Ev. Familienbildungsstätte-Mehrgenerationenhaus, Eschwege

Erlaubnis zur Kindertagespflege
Um als Kindertagespflegepeson tätig sein zu können benötigen Sie eine Erlaubnis nach § 43 Sozialgesetzbuch - Achtes Buch (SGB VIII). Diese wird auf Antrag vom Fachdienst 4.4. - Kinderbetreuung und Fachaufsicht, des Werra-Meißner-Kreises erteilt wenn Sie
    
•    die Qualifikation  zur Kindertagespflegeperson erlangt haben
•    die Eignungskriterien nach § 34 Abs, 2 SGB VIII erfüllen
 



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