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Täter-Opfer-Ausgleich

Beim Täter-Opfer-Ausgleich handelt es sich um die außergerichtliche Klärung von Konflikten, die aus einer Straftat Jugendlicher oder Heranwachsender resultieren oder die zu einer Straftat führten.
Der Täter-Opfer-Ausgleich ist ein Angebot der Jugendgerichtshilfe, das sowohl für die Opfer/Geschädigte und Täter/Beschuldigte freiwillig und kostenlos ist. Diese Verfahrensform ist im Jugendgerichtsgesetz verankert. Dabei versuchen Opfer und Täter eine ihren jeweiligen Bedürfnissen entsprechende Konfliktregelung einvernehmlich miteinander auszuhandeln. Über die Form und das Ergebnis entscheiden sie dabei selbst.
Unterstützt werden sie durch einen neutralen Vermittler, welcher für den geregelten fachlichen Ablauf des Täter-Opfer-Ausgleiches verantwortlich ist.
Im Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales des WMK übernehmen diese Aufgabe die Fachkräfte der Jugendgerichtshilfe, die über eine Zusatzausbildung zum Mediator/Mediatorin in Strafsachen verfügen.


Erreichbarkeit

Telefonisch von Montag bis Freitag 9.30 – 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr. Weitere Termine nach Absprache.


Konfliktschlichtung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Nadja Sippel
4.4 Jugendhilfe im Strafverfahren
Telefon: 05651 302-1497
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: nadja.sippel@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 2.07
Frau
J. Kremer
4.4 Jugendhilfe im Strafverfahren
Telefon: 05651 302-1496
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: j.kremer@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 2.06


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