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Informationen bei Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden (14-20 Jahre)

Es ist die Aufgabe der JGH Jugendliche (14 - 18 Jahre) und “Heranwachsende” (18 - 20 Jahre), denen eine Straftat vorgeworfen wird, im gesamten Strafverfahren zu beraten und zu unterstützen.
Bei einer frühzeitigen Kontaktaufnahme nach der Tat können wir in geeigneten Einzelfällen gemeinsam mit Dir/Ihnen versuchen, eine Verfahrensregelung ohne Gerichtsverhandlung zu erreichen.
Eine Gerichtsverhandlung wird sich aber nicht immer vermeiden lassen. Die JGH nimmt dann an einer solchen Verhandlung selbst mit teil und schlägt dem Gericht vor, wie in Deinem/Ihrem konkreten Einzelfall pädagogisch sinnvoll entschieden werden sollte.
Bei den über 18jährigen (Heranwachsende) äußern wir uns zusätzlich zu der wichtigen Frage, ob vom Gericht im Ergebnis das tatorientierte Erwachsenenstrafrecht oder noch das mehr auf die Person des jungen Täters eingehende Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen sollte.
Um hierbei die richtigen Entscheidungen treffen zu können, ist es natürlich notwendig, Dich/Sie persönlich in einem Gespräch kennenzulernen. Dabei wird es darum gehen, gemeinsam mit Dir/Ihnen für das Gericht einen Bericht zu erstellen, damit in der Verhandlung Deine/Ihre persönliche Lebenssituation und Deine/Ihre Sicht der Geschehnisse angemessen berücksichtigt werden können.
Nach der Verhandlung unterstützt Dich/Sie die Jugendgerichtshilfe bei der Erfüllung des gerichtlichen Urteiles. Darüber hinaus beraten wir bei Problemen, die mit dem Strafverfahren nicht unmittelbar etwas zu tun haben müssen (Schwierigkeiten im persönlichen Bereich, in der Familie, in der Schul- und Berufswelt etc.). Auf Wunsch können wir weitergehende Hilfen des Jugendamtes anbieten oder an andere für Dich/Sie nützliche Stellen weitervermitteln.
Die JGH ist ein freiwilliges und vertrauliches Angebot des Fachbereiches Jugend, Familie, Senioren und Soziales. Du hast/Sie haben die Möglichkeit, Dich/sich jederzeit an uns zu wenden. Die Entscheidung, was Du/Sie mit uns besprechen wollen, liegt allein bei Dir/Ihnen. Wir wiederum geben nur mit Deinem/Ihrem Einverständnis Informationen an das Gericht und ansonsten grundsätzlich an keine andere Personen oder Stellen weiter.
Zur Beantwortung weiterer Fragen und zur Terminvereinbarung (nach Absprache auch außerhalb unserer Öffnungszeiten von 8.30 bis 15.30 Uhr) sind unsere sozialpädagogischen Fachkräfte


Erreichbarkeit

Telefonisch von Montag bis Freitag 9.30 – 12.00 Uhr und Donnerstag 14.00 – 17.00 Uhr. Weitere Termine nach Absprache.


Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden (14-20 Jahre)

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Nadja Sippel
4.4 Jugendhilfe im Strafverfahren
Telefon: 05651 302-1497
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: nadja.sippel@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 2.07
Frau
J. Kremer
4.4 Jugendhilfe im Strafverfahren
Telefon: 05651 302-1496
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: j.kremer@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 2.06


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