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Straftaten bei Kinder (bis 14 Jahre)

Mitteilungen von polizeilichen Ermittlungsverfahren gehen dem Fachbereich Jugend, Familie, Senioren und Soziales in allen Strafsachen von Kindern zu. Diese Informationen werden von uns streng vertraulich behandelt, das heißt, wir informieren ohne ausdrückliches Einverständnis der Erziehungsberechtigten keine weiteren Personen und auch keine anderen Institutionen wie z. B. die Schule.

Wenn zum Tatzeitpunkt das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet und damit der Junge / das Mädchen noch strafunmündig war, wird von der Staatsanwaltschaft das Strafverfahren ohne weitere Konsequenzen eingestellt. Das heißt nicht, dass es nicht sinnvoll und notwendig wäre, sich gemeinsam mit dem betroffenen Kind darüber auseinander zu setzen.
Dabei bleibt es zunächst die Aufgabe der Erziehungsberechtigten und nicht die der Strafjustiz, mit dieser ungewohnten Situation angemessen umzugehen.
Hierbei bieten wir Ihnen unsere fachliche Unterstützung an und stehen Ihnen -sofern Sie dies wünschen - für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Auf Wunsch können Sie sich auch an die zuständige Fachkraft des Allgemeinen Sozialen Dienstes (ASD) wenden.


Straftaten von Kindern (bis 14 Jahren)

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Frau
Nadja Sippel
4.4 Jugendhilfe im Strafverfahren
Telefon: 05651 302-1497
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: nadja.sippel@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 2.07
Frau
J. Kremer
4.4 Jugendhilfe im Strafverfahren
Telefon: 05651 302-1496
Telefax: 05651 302-1409
E-Mail: j.kremer@werra-meissner-kreis.de
Bremer Str. 10a, 37269 Eschwege
Raum 2.06


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