Unbegleitete minderjährige Ausländer
Im Werra-Meißner-Kreis werden auch minderjährige Flüchtlinge (UMA), die ohne Eltern oder einen gesetzlichen Vertreter nach Deutschland eingereist sind, in Jugendhilfeeinrichtungen (i.d.R. Wohngruppen), aber auch in Wohnungen untergebracht, versorgt, betreut und gefördert. Ihnen wird der Schulbesuch ermöglicht, außerdem werden sie über Praktika an die Arbeitswelt herangeführt und in Ausbildung vermittelt. Da sie keinen gesetzlichen Vertreter haben, bestellt das Familiengericht Eschwege i.d.R. diesen im Rahmen einer Vormundschaft. Dies erfolgt durch Sie erhalten Leistungen nach dem SGB VIII (Jugendhilfe). Inzwischen werden einzelne UmA auch von sog. "Gastfamilien" im Rahmen der Jugendhilfeleistung der Vollzeitpflege aufgenommen. Interessierte Privatpersonen/-familien wenden sich dazu bitte zunächst an unseren Pflegekinderdienst.
Unbegleitete minderjährige Ausländer
Ansprechpartner/in | Kontaktdaten | Anschrift |
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Herr
Ulrich Abendroth 4.4 Allgemeiner Sozialer Dienst |
Telefon: 05651 302-1464
Telefax: 05651 302-1409 E-Mail: Ulrich.Abendroth@Werra-Meissner-Kreis.de |
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.31 |