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Ausbildungsförderung

Auszubildende an bestimmten Schulen und Hochschulen sollen eine individuelle Ausbildungsförderung erhalten, wenn ihnen die für ihren Lebensunterhalt und ihre Ausbildung erforderlichen Mittel anderweitig nicht zur Verfügung stehen. Der Gesetzgeber möchte hierdurch jungen Menschen - unabhängig von der wirtschaftlichen Situation ihrer Familie - eine Ausbildung ermöglichen, die ihren Interessen und Fähigkeiten entspricht und somit vergleichbare Bildungschancen eröffnen. Im Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sind die rechtlichen Regelungen für eine solche finanzielle Förderung festgehalten.

Zuständigkeiten:
•    Zuständig für Studierende sind die Studentenwerke der jeweiligen Hochschulen.
•    Eine Beratung zum Meister-BAföG erfolgt über die Kammern oder die zuständigen Studentenwerke.
•    Anträge auf „Schüler-BAföG“ werden von uns bearbeitet. Dabei sind bei Ausbildungen an Abendgymnasien, Kollegs, Höheren Fachschulen und Akademien die Ämter zuständig, in deren Bezirk sich die Ausbildungsstätten befinden. Für alle Schüler der übrigen förderungsfähigen Schulformen sind grundsätzlich die Ämter am Wohnort der Eltern zuständig.
•    Gesonderte Zuständigkeiten ergeben sich bei im Ausland durchgeführter Ausbildung oder Ausbildungsabschnitten.
Die Zuständigkeiten können im Einzelnen über die Internetadresse des Ministeriums erfragt werden.

Notwendige Unterlagen:
Den Antrag auf Ausbildungsförderung erhalten Sie bei uns oder online hier. Ebenfalls unter dieser Internetadresse erhalten Zugang zur entsprechenden App sowie Informationen über die notwendigen Unterlagen zum Antrag. Aufgrund von persönlichen Besonderheiten können individuell weitere Unterlagen erforderlich sein. Wir bitten deshalb um Ihr Verständnis, wenn von uns weitere Unterlagen angefordert werden sollten.

Öffnungszeiten

Wir stehen Ihnen gerne für ein persönliches Gespräch nach vorheriger Terminabsprache an folgenden Tagen zur Verfügung:

Eschwege
Montag bis Donnerstag von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Nachmittags nach tel. Vereinbarung

Witzenhausen
Montag bis Freitag von 09.30 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr



Ausbildungsförderung

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Stefan Blum
6.1.4 BaföG-Leistungen
Telefon: 05651 302-54705
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Stefan.Blum@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 74
Frau
S. Staroszyk
6.1.4 BAföG-Leistungen
Telefon: 05651 302-1476
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: S.Staroszyk@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.33

BAFÖG (Ausbildungsförderung)

Ansprechpartner/in Kontaktdaten Anschrift
Herr
Stefan Blum
6.1.4 BaföG-Leistungen
Telefon: 05651 302-54705
Telefax: 05651 302-50190
E-Mail: Stefan.Blum@Werra-Meissner-Kreis.de
Nordbahnhofsweg 1, 37213 Witzenhausen
Raum 74
Frau
S. Staroszyk
6.1.4 BAföG-Leistungen
Telefon: 05651 302-1476
Telefax: 05651 302-1499
E-Mail: S.Staroszyk@Werra-Meissner-Kreis.de
Schlossplatz 1 und 9, 37269 Eschwege
Raum 1.33


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